Wie lange habe ich Zeit?
Ob für einen Monat oder länger, das
bestimmen Sie selbst.
Sie können den geborgten Betrag mit Zinsen
und Unkostenvergütung zurückerstatten oder
verlängern die Laufzeit, indem Sie die
anfallenden Kosten bezahlen.
Innerhalb von 6 Monaten können Sie das
Pfand jederzeit auslösen.
Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie die
Laufzeit verlängern. Zu Ihrer Sicherheit sind
alle Fristen genau anhand des Pfandvertrages
für Sie ersichtlich.
Erst wenn Sie die Sechsmonatsfrist
überschreiten und Ihr Pfand nicht einlösen
oder Sie die Laufzeit verlängern, muss die
Versteigerung eingeleitet werden.
© Pfandbeleihung Greven Inh. Willy Blesgen
Pfandbeleihung Greven
Inhaber Willy Blesgen e.K.